NIS-2 Compliance
Betroffenheit klären, Maßnahmen planen, Anforderungen systematisch umsetzen – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Sicherheit gemäß NIS-2-Richtlinie.
Was ist NIS-2?
Die EU-Richtlinie für mehr Widerstandsfähigkeit in kritischer Infrastrukturen
Kernpunkte der Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-weite Regulierung, die Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu höheren Cybersicherheitsstandards verpflichtet.
Sie gilt seit Oktober 2024 und ist seit Dezember 2026 nationales Recht. Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, Sicherheitsvorfälle melden und Management-Verantwortung nachweisen.
Warum man NIS-2 nicht ignorieren sollte
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Meldepflichten innerhalb 24/72 Stunden
- Audits und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden
- Erhebliche Bußgelder bei Verstößen (bis zu 10 Mio. € oder 2% Umsatz)
- Verringert generell Risiken bei Cyberangriffen
Gehört mein Unternehmen zu betroffenen Sektoren?
Prüfen Sie interaktiv, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt
Betroffenheits-Check
Treffen eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Ihr Unternehmen zu?
Wählen Sie links die Aussagen, die auf Ihr Unternehmen zutreffen. Das Ergebnis erscheint hier.
Ihr Unternehmen erfüllt mindestens ein Kriterium der NIS-2-Richtlinie. Eine detaillierte Betroffenheitsprüfung ist dringend empfohlen.
Behörden können bereits jetzt Prüfungen durchführen — es gibt keine Übergangsfristen.
Wir helfen Ihnen bei der Betroffenheitsprüfung und zeigen nächste Schritte auf.
Erstgespräch vereinbarenMini-Check: Wie steht es um Ihre Sicherheit?
Vier kurze Fragen für eine erste Einordnung
Frage 1 von 4
Ist Ihr Unternehmen in einem kritischen oder regulierten Sektor tätig?
Frage 2 von 4
Haben Sie ein dokumentiertes ISMS etabliert?
Frage 3 von 4
Gibt es definierte Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit?
Frage 4 von 4
Wie würden Sie Ihre technische Sicherheitsarchitektur einschätzen?
Ihre erste Einordnung
Ihre Antworten
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