NIS-2 Compliance

Betroffenheit klären, Maßnahmen planen, Anforderungen systematisch umsetzen – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Sicherheit gemäß NIS-2-Richtlinie.

Was ist NIS-2?

Die EU-Richtlinie für mehr Widerstandsfähigkeit in kritischer Infrastrukturen

Kernpunkte der Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-weite Regulierung, die Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu höheren Cybersicherheitsstandards verpflichtet.

Sie gilt seit Oktober 2024 und ist seit Dezember 2026 nationales Recht. Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, Sicherheitsvorfälle melden und Management-Verantwortung nachweisen.

Warum man NIS-2 nicht ignorieren sollte

  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Meldepflichten innerhalb 24/72 Stunden
  • Audits und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden
  • Erhebliche Bußgelder bei Verstößen (bis zu 10 Mio. € oder 2% Umsatz)
  • Verringert generell Risiken bei Cyberangriffen

Gehört mein Unternehmen zu betroffenen Sektoren?

Prüfen Sie interaktiv, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt

Betroffenheits-Check

Treffen eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Ihr Unternehmen zu?

Unternehmensgröße: Öffentliche TK-Dienstanbieter sowie Anbieter von Waren oder Dienstleistungen werden anhand von Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme und Geschäftstätigkeit einer besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtung zugeordnet.
Diese Checkliste ist eine Erstorientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
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Keine Aussage gewählt von 5 möglichen Kriterien

Wählen Sie links die Aussagen, die auf Ihr Unternehmen zutreffen. Das Ergebnis erscheint hier.

Ihr Unternehmen erfüllt mindestens ein Kriterium der NIS-2-Richtlinie. Eine detaillierte Betroffenheitsprüfung ist dringend empfohlen.

Behörden können bereits jetzt Prüfungen durchführen — es gibt keine Übergangsfristen.

Wir helfen Ihnen bei der Betroffenheitsprüfung und zeigen nächste Schritte auf.

Erstgespräch vereinbaren
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Kriterium angehakt Betroffenheitsprüfung empfohlen
Gespräch

Mini-Check: Wie steht es um Ihre Sicherheit?

Vier kurze Fragen für eine erste Einordnung

Frage 1 von 4

Ist Ihr Unternehmen in einem kritischen oder regulierten Sektor tätig?

Frage 2 von 4

Haben Sie ein dokumentiertes ISMS etabliert?

Frage 3 von 4

Gibt es definierte Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit?

Frage 4 von 4

Wie würden Sie Ihre technische Sicherheitsarchitektur einschätzen?

Ihre erste Einordnung

    Unverbindlich sprechen
    Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung.

    Ihre Antworten

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